Steuern, Geld und Wissenswertes rund um das Thema Finanzen – wir halten Sie regelmäßig auf dem Laufendem, wenn es wieder etwas Wichtiges gibt! Auch im ab März 2017 tut sich wieder eine Menge:

 

 

Neuer Reisepass:

Ab dem 01.03.2017 gibt es einen neuen Reisepass. Den gibt in etwas kleinerer Ausführung und mit abgeändertem Design – was besser vor Missbrauch und Fälschung schützen und eine schnellere Identifizierung auf der ganzen Welt möglich machen soll. Der neue Pass kostet 60 Euro und ist damit einen Euro teurer als sein Vorgängermodell. Doch keine Panik! Ihr alter Reisepass hat weiterhin seine Gültigkeit und kann noch bis zum Ablauf genutzt werden.

 

Eine neue 5-Euro Münze:

Die letzte 5-Euro Münze war im vergangenen Jahr der Renner. Mit dem transparent-blauem Polymerring sogar ein echter Hingucker . Auch dieses Jahr gibt es eine 5-Euro-Münze mit Kunststoffring – diesmal in schickem Rot. Die Münze trägt eine besondere Prägung mit dem Namen „Tropische Zone“. Zu bekommen ist diese Münze ab dem 27.04.2017 in jeder Filiale der Deutschen Bundesbank. Die Bundesbank kündigte bereits an, dass jedes Jahr ein weiterer Fünfer in einer jeweils anderen Farbe herausgebracht wird.

 

Hilfe bei der Streitschlichtung:

Hatten Sie schon einmal ärger mit einem Dienstleister oder einem Händler? Das kann schon mal Nerven kosten. Eine Schlichtungsstelle kann Ihnen vielleicht helfen und ist dabei in der Regel sogar kostenlos. Unternehmen müssen jetzt in den AGBs angeben, ob sie bereit sind, im Streitfall mit einer Verbraucherschlichtungsstelle zusammenzuarbeiten.

 

Schufa kostenlos abrufen:

Die SCHUFA speichert jede Menge Daten über Sie. Die Auskunft, was bei der SCHUFA über Sie gespeichert ist, gibt es einmal jährlich kostenlos. Das ist zwar nicht neu, dennoch lohnt es sich einmal eine kostenlose Auskunft einzuholen. Fragen Sie bei der SCHUFA einfach nach der Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz.

 

Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung:

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung kommt voraussichtlich im März. Dabei sollen Krankenkassen künftig nicht mehr nur auf den Preis für Heil- und Hilfsmitteln achten. Viel mehr soll auch die Qualität künftig eine größere Rolle spielen. Falls Sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, kann dieses Gesetz für Sie von Vorteil sein! Für Brillengläser mit mindestens 6 Dioptrien (bei Hornhautverkrümmung mindestens 4 Dioptrien) gibt es eine Zuzahlung. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über diesen Zuschuss informieren.

 

Rauchverbot im Wald:

Ab dem ersten März herrscht in Wäldern striktes Rauchverbot. Gräser und Holz können sehr trocken sein und weggeschmissene Zigarettenkippen erhöhen das Risiko eines Waldbrandes. Durch eine Verschärfung des Gesetzes müssen Sie nun im Falle eines Verstoßes mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.